AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Lichtbildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt  ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen  (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions-  und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen  vereinbart werden.

1.1.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Bildautoren hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien, Grafiken, Composings, Collagen, Bildbe- und -verarbeitungen, Layouts, Satzgestaltungen für Flyer / Plakate / Broschüren usw.)

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden  Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen  werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen  braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der  ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten  ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten  nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch  genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden,  ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen  im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber  bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden  nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens  zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten  die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.6. Hat der Auftraggeber dem Bildautoren keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Bildautor behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.7. Bei termingebundenen, wetterabhängigen Buchungen trägt der Kunde das Risiko des Terminverzuges. Anfallende Kosten, wie z.B. Ausfallhonorare von Fotomodellen, zusätzliche Spesen etc. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

2.8. Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen,  die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.  Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für  die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten  Stunden- oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar  die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der  Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten,  Fotomodelle, Reisen).

3.3. Das Produktionshonorar ist bei Fertigstellung der Lichtbilder fällig.  Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende  Teilhonorar jeweils bei Fertigstellung eines Teiles fällig. Erstreckt  sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren  Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten  Arbeitsaufwand verlangen.

3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber  erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Zahlung des Honorares wird auch dann fällig, wenn die Lichtbilder nicht genutzt werden sollten.

3.5. Bilddaten werden, sofern nicht anders vereinbart, in aller Regel online an den Auftraggeber oder an eine von ihm benannte Person übermittelt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Bilddaten abzuspeichern und dauerhaft gegen Verlust zu sichern. Zusätzliche spätere und weitere Zurverfügungstellung des bereits übermittelten Bildmaterials ist Kostenpflichtig.

4. Anforderung von Archivbildern

4.1. Lichtbilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert,  werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum  des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist  kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den den Bildautor  zurückzugeben.

4.2. Mit der Überlassung der Lichtbilder zur Sichtung und Auswahl werden  keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.

4.3. Die Verwendung der Lichtbilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder  zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits  eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet,  ist der Bildautor – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs  – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu keiner Nutzung der Bilder gekommen ist.

4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor  eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang  des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt.  Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für  besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat
der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung  der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden,  ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr  von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren  zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber  nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur Nutzungsrechte in dem  vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte  bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung  oder Ausstellung zu verwenden.

5.2. Sofern nichts näheres vereinbart, gilt das einfache, nicht exclusive Nutzungsrecht. Vereinbarungen gelten ausschießlich in der Schriftform.

5.3. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen  Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags oder Konzern- oder Tochterunternehmen, bedarf  der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.4. Eine Nutzung der Lichtbilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung  zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe  (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter  Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

5.5. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber  zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

5.6. Layoutdateien sind rechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht nachgestellt und in keinerlei Art und Weise Dritten insbesondere nicht Mitbewerbern zugänglich gemacht und/oder zu Verfügung gestellt werden. Die Originale verbleiben beim Autoren sowie „offener Dateien“ bei Satz- und/oder Gestaltungserstellungen von diversen Printmedien. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Bezahlung.

5.7. Das Bildmaterial darf nicht ohne schriftliche Vereinbarung abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe  von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf  Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung  und Verbreitung erfordert.

6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers  und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden.  Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen  Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.

6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors  mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen,  dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung  der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt  und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden  kann.

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete  Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden  oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung  erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung  Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei  Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

7.1.1. Bei angeliefertem Material jedweder Art (Dateien, Druckvorlagen, Logos, Audioaufnahmen, Videos, Texte ect.) , holt der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte ein und hält den Fotografen gegenüber Ansprüchen Dritte frei.

7.1.2. Der Fotograf haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Soweit durch die Nutzung des Bildmaterials Allgemeine Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Freigabe dem Kunden. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen an der verletzten Person, hält der Kunde den Fotografen von diesem Schadenersatzanspruch und Verfahrenskosten frei.

7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der  Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich,  dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte  oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

7.3 Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Lothar Drechsel Fotodesign, Plattenstr. 83, 41189 Mönchengladbach erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet lediglich im Rahmen des Vertrages statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden:
Lothar Drechsel Fotodesign, Plattenstr. 83, 41189 Mönchengladbach, mail@l-drechsel.de.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder  seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer  positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Dies gilt insbesondere auch für weiterverarbeitende Aufträge wie z.B. Druckaufträge.

8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr  und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden  Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung  nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der  Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall  berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für  jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen,  sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt  nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale.  Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt  dem Bildautor vorbehalten.

8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder  Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter  Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe  des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild  und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs  bleibt hiervon unberührt.

8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des  Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen  Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber  eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels  Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens  jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch  insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs  vorbehalten.

8.6. Lichtbilder bleiben beim Autor mindestens 2 Jahre archiviert.

8.7.  Für die Datenspeicherung werden Datenträger verwendet, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

9. Mehrwertsteuer

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten  kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt  die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand  in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen  Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der  Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

Text – und Data-Mining

Lothar Drechsel Fotodesign behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielle Text- und Data-Mining im Sinne von §44 UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz wenden Sie sich bitte an mail@l-drechsel.de.